Psychische
Gefährdungsbeurteilung.
Profitieren Sie von Ihrer individuellen Analyse!
Psychische Gefährdungsbeurteilung – Nur Rechtssicherheit oder
zusätzlicher Nutzen für Ihr Unternehmen?
Seit 2014 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PSYGA) gesetzlich verpflichtend. Seitdem wurden die Bestimmungen über deren Durchführung stetig verschärft. So ist mittlerweile nicht nur im § 5 Arbeitsschutzgesetz sondern in vielen weiteren Schutzgesetzen (z. B. § 9 Arbeitsstättenverordnung; § 3 Bildschirmschutzverordnung, usw.) die Durchführung geregelt. Dabei müssen Unternehmen die psychischen Belastungen ermitteln, bewerten, dokumentieren und bei Risiken entsprechende Maßnahmen benennen, umsetzen und dokumentieren.
Die Durchführung bzw. Nichtdurchführung wird über die Aufsichtsbehörden, Gewerbeaufsichtsbehörden überwacht und kann mit Geldbußen als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Darüber hinaus kann es auch die Arbeitsgerichte beschäftigen und Schadensersatzverpflichtungen gegen Arbeitnehmern nach sich ziehen.
Unsere Lösung für Sie:
Rechtssicherheit und Zusatznutzen
Wir bieten Ihnen die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung mit verschiedenen Möglichkeiten an:
Dabei bewerten wir alle Zustände in der Arbeitswelt, beginnend mit den physikalischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalten, Arbeitsumfeld bis zu den erkennbaren sozialen Faktoren im Unternehmen, Betriebsklima, Führung, Werte usw. Im Anschluss ermitteln und bewerten wir, wie sich die Zustände auf die emotionale und psychische Wahrnehmung, Gesundheit, Motivation, Loyalität und Identifikation der Mitarbeiter auswirken.
Bereits heute führen Arbeits-, Personal- und Organisationspsychologen die psychische Gefährdungsbeurteilung durch, sodass Sie eine Rechtssicherheit haben. Unsere Dokumentation hilft Ihnen Ihre Situation zu verstehen und gegenüber den Aufsichtsbehörden alle Unterlagen griffbereit zu haben.
Während die meisten Analysen lediglich linear, d.h. Frage-Antwort-Frage-Antwort die Ergebnisse bewerten, sind wir in der Lage, alle Fragen und Antworten in Relation zueinander zu stellen. Dies gibt Ihnen einen viel klareren Blick auf Ihre Situation, die nicht nur erkannt sondern auch verstanden wird.
Mit unserer psychischen Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie daher zusätzlich einen Zufriedenheitsindex, eine Risikobewertung hinsichtlich Konflikt-, Krankheits-, Demotivations- oder Fluktuationskosten und einen errechneten Wertschöpfungsverlust.